Organisation
Die Migrantenseelsorge Luzern ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinn der Kirchenverfassung des Kantons Luzern.
Die Migrantenseelsorge Luzern ist eine juristische Person des öffentlichen Rechts im Sinn der Kirchenverfassung des Kantons Luzern.
Duales System
Die Migrantenseelsorge wurde mit dem Synodalgesetz über die römisch-katholische Migrantenseelsorge im Kanton Luzern (GS I/Nr. 41a) am 27. Oktober 2004 rechtlich verankert. Früher betreuten die Luzerner Kirchgemeinden und die römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern die Migrantinnen und Migranten unter dem Namen „Ausländerseelsorge“.
Die Aufgaben und die Struktur der Migrantenseelsorge sind durch Gesetz und Verordnung geregelt. Aufgrund des dualen Systems befasst sich die Migrantenseelsorge vorwiegend mit den organisatorischen und administrativen Aufgaben. Die pastorale Betreuung der Sprachgemeinschaften erfolgt durch das Bistumsvikariats St. Viktor Luzern.
Die Migrantenseelsorge hat eine ähnliche Kostenstruktur wie bei einer Luzerner katholischen Kirchgemeinde. Die Kosten werden mit den Erträgen der Quellensteuer (Anteil Kirchensteuer) und verschiedenen Beiträgen finanziert. Die ungedeckten Kosten werden anteilig von den katholischen Kirchgemeinden des Kantons Luzern getragen.
Die Delegiertenversammlung ist das oberste Organ der Migrantenseelsorge und tagt in der Regel zweimal jährlich. Ihre Aufgaben und Kompetenzen entsprechen in etwa denjenigen einer Kirchgemeindeversammlung einer katholischen Kirchgemeinde im Kanton Luzern. Sie entscheidet über das jährliche Budget, die Jahresrechnung, Nachtrags-, Zusatz- oder Sonderkredite, Reglemente und Weisungen.
Der Administrativrat ist das verwaltende und vollziehende Organ der Migrantenseelsorge und ist als Kollegialbehörde ausgestaltet. Er erledigt alle Aufgaben der Migrantenseelsorge, die nicht anderen Organen durch Gesetz, Reglemente, Verordnungen oder anderslautende Weisungen vorbehalten oder übertragen sind. Der Administrativrat berücksichtigt bei seinen Aufgaben und Kompetenzen das duale System der römisch-katholischen Kirche der Schweiz und besorgt die für die pastorale Begleitung dienende öffentliche Verwaltung.
Soweit nicht das Gesetz, Reglemente, Verordnungen oder anderslautende Weisungen etwas anderes vorsehen, ist die operative Geschäftsführung ist an die Geschäftsleitung delegiert.
Zur Gewährleistung der bestmöglichen Kooperation zwischen den Missionsleitenden und den Organen der Migrantenseelsorge besteht die Pastoralkommission, aktuell aus zehn Mitglieder zusammengesetzt.
Die Kontrollstelle besteht aus 3 Revisorinnen bzw. Revisoren. Ihr stehen sinngemäss die gleichen Befugnisse zu wie der Rechnungskommission einer Kirchgemeinde.
Die Geschäftsstelle führt die vom Administrativ gefällten Beschlüsse aus und setzt die Verwaltungsaufgaben um.
der Delegiertenversammlung
des Administrativrats
der Kontrollstelle
der Pastoralkommission
Migrantenseelsorge im Kanton Luzern